Carrier stellt sich der Herausforderung sich ändernder Vorschriften
Carrier hat es sich zum Ziel gesetzt, seine Produkte und Lösungen umweltfreundlicher zu gestalten und den Energieverbrauch zu reduzieren.
1 - Europäische Ökodesign-Verordnung
Carrier unterstützt die Ziele des europäischen Energie- und Klimapakets für 2030
Neue Maßeinheiten, weil es auf die saisonale Effizienz ankommt
EER & COP gehören der Vergangenheit an, da sie den Betrieb nur an einem einzigen Punkt und bei voller thermischer Belastung gemessen haben. Zur Erfüllung der Ökodesign-Verordnungen müssen deshalb neue und aussagekräftigere jahreszeitbedingte Effizienzmesszahlen verwendet werden. Die neuen Kennzahlen gewährleisten eine präzise Bewertung der tatsächlich verbrauchten Energie von Flüssigkeitskühlern und Wärmepumpen, indem sie saisonale Schwankungen in ihre Messungen einbeziehen.
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SEER
Seasonal Energy Efficiency Ratio (Jahreszeitbedingte Energieeffizienz)
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SCOP
Seasonal Coefficient of Performance (Jahreszeitbedingter Leistungskoeffizient)
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SEPR
Jahresarbeitszahl Für Flüssigkeitskühler in industriellen Prozessanwendungen.
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ηs,c (Etas,c)
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ηs,h (Etas,h)
Neues Maß, ausgedrückt in Primärenergie, um die Energieeffizienz von Produkten, die verschiedene Energiequellen nutzen, zu vergleichen.
Carrier-Lösungen, schon heute konform
Die Flüssigkeitskühler und Wärmepumpen von Carrier erfüllen schon heute alle Energieeffizienz-Vorgaben der europäischen Ökodesign-Verordnungen. Bitte laden Sie unsere Ökodesign-Handbücher von unserer speziellen Ökodesign-Website herunter.
Klimazentralen: Allgemeine Produktverbesserung
EFFIZIENZ / SPEZIFISCHE VENTILATORLEISTUNG
- Eine Lüftungsanlage mit höherer Energieeffizienz (weniger aufgenommene Energie je m3 umgewälzter Luft): höherer Ventilatorwirkungsgrad, geringere interne Druckverluste.
ENERGIERÜCKGEWINNUNG
- Effizientere Wärmerückgewinnung, geringere Druckverluste
LUFTQUALITÄT
- Bessere Filterung für eine bessere Luftqualität und höhere Energieeffizienz
INFORMATION
- Noch mehr Produktinformationen
Verbot von Geräten
Bestimmte Kühlanwendungen und Luft/Luft-Klimaanlagen mit geringer Leistung (Wohnbau) werden verboten. Für Flüssigkeitskühler und Warmwasser-Wärmepumpen, die mit den Kältemitteln R-134a, R-407C und R-410A arbeiten, gibt es keine besonderen Verbote.
Schrittweise Reduzierung
Im Rahmen des Ausstiegs reduziert die Europäische Kommission die in Verkehr gebrachten Mengen an HFKW durch Zuteilung von Quoten an Hersteller und Importeure von HFKW und an Importeure von HFKW in befüllten Geräten schrittweise. Als Folge des Ausstiegs wird der HFKW-Verbrauch bis 2030 drastisch reduziert.
Anforderungen
Zur Vermeidung von Emissionen (im Wesentlichen auf Grundlage der Verordnung von 2006)
- Emissionsminderung und Dichtheitskontrollen (Art. 2 - 6)
- Kontrolle der Nebenproduktion (Art. 7)
- Behandlung von Produkten und Ausrüstungen am Ende ihrer Lebensdauer (Art. 8 - 9)
- Schulung und Qualifikation (Art. 10)
- Informationen für die Benutzer (Art. 12)
Verringerung des Einsatzes von F-Gasen mit hohem GWO, wo immer möglich und machbar
- Schulung und Qualifikation (Art. 10)
- Beschränkungen für neue Anträge (Art. 11)
- Nutzungsbeschränkungen (Art. 13)
- Schrittweise Verminderung des HFKW-Verbrauchs (Art. 14 ff.)



